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19.01.2018

Not erkannt und weitsichtig reagiert

Foto: Archiv Caritas

Die erste Eichstätter Caritaszentrale befand sich von 1922 bis 1958 im heutigen Dompfarrheim. Foto: Archiv Caritas

2018 wird der Diözesancaritasverband Eichstätt 100 Jahre alt.

 

Nicht nur leibliche Not lindern, „sondern auch die brüderliche Liebe und Verantwortung wecken“ – so beschrieb der damalige Direktor Jakob Weidendorfer die Aufgaben des Diözesancaritasverbands Eichstätt, als dieser 1968 sein 50-jähriges Bestehen feierte. Sein Nachfolger Johannes Schmid schrieb 1993, zum 75. Jubiläum: „Liebe – das sind Worte und Taten“.

Nicht weniger prägnant ist nun das Motto zum 100-jährigen Bestehen des Wohlfahrtsverbands, „Ohne Liebe ist alles nichts“. Zum Auftakt des Jubiläumsjahres (siehe Kasten auf S. 5) erinnert die KiZ an engagierte Seelsorger und Laien, denen die Gründung und stetige Entwicklung des ersten bayerischen Diözesancaritasverbands zu verdanken ist.

Not und Elend waren damals, im September 1918, zwei Monate vor Ende des Ersten Weltkriegs, überall im Land gegenwärtig. Dem damaligen Pfarrer von Wachenzell bei Eichstätt, Dr. Joseph Seitz, stach insbesondere die mangelnde ärztliche Versorgung auf dem  Land ins Auge. Die Kinder- und Säuglingssterblichkeit war hoch, Infektionskrankheiten breiteten sich aus. Hautnah erlebte der junge Seelsorger, geboren 1876 in Dietfurt, wie hart Familien vom Tod der Mutter oder des Vaters getroffen wurden. Viele dieser Sterbefälle hätten durch entsprechende medizinische Hilfe vermieden werden können. Deshalb setzte sich Seitz mit aller Kraft für den Ausbau einer flächendeckenden Landkrankenpflege ein.

Im Eichstätter Domkapitular Karl Vogt fand er einen Verbündeten. Gemeinsam organisierten die beiden Priester einen runden Tisch für Kleriker und Laien, um die Säuglings- und Tuberkulosefürsorge voranzutreiben. Intensive Gespräche mündeten in die Idee, einen Diözesan-Caritasverband zu gründen. Anfang September trafen sich in Eichstätt an zwei Sitzungstagen Geistliche aus dem ganzen Bistum sowie Vertreterinnen und Vertreter von sieben karitativen Vereinen. Darunter waren, wie es in einem Zeitungsbericht vom 5. September 1918 heißt, unter anderem die Frauenbund-Vereine Monheim und Eichstätt.

Mit von der Partie waren auch die Mitglieder des damals bereits bestehenden ehrenamtlichen Jugendfürsorgevereins, dessen Aufgaben später die Caritas mit übernehmen sollte. Besonders in den größeren Städten gab es viele Kinder und Jugendliche, die sich allein durchschlagen mussten. Um sie sorgte sich besonders der Benefiziat Joseph Pemsel aus der Ingolstädter Pfarrei St. Moritz. Er war auch eine der treibenden Kräfte bei der Gründung des Diözesan-Caritasverbands, den die Lokalzeitung damals beschrieb als „das Organ, welches allein alle die Aufgaben christlicher Liebestätigkeit lösen kann“. In den Folgejahren baute Benefiziat Pemsel das Ingolstädter Caritasbüro auf.

Um die Entstehung der Geschäftsstelle in Eichstätt machte sich eine Frau besonders verdient: Anna Häcker, die als Vertreterin des Diözesanjugendfürsorgevereins und des Katholischen Frauenbunds Eichstätt an der Caritas-Gründungsversammlung 1918 teilgenommen hatte und dabei in den Vorstand gewählt worden war. Fast zehn Jahre leitete sie, anfangs ehrenamtlich, das Caritasbüro. Kurz vor ihrem Tod 1928 wurde die damals 64-Jährige zum Ehrenmitglied des Diözesancaritasverbands ernannt. Der Titel „Caritasdirektor“ wurde 1925 erstmals vergeben, als Domprediger Leonhard Rubenbauer das Amt von Domvikar Johann Waldmüller übernahm. Der wird in den alten Aufzeichnungen noch als Caritassekretär bezeichet.

Erster Vorsitzender des Caritasverbands war Domkapitular Vogt, der 1925 verstarb. Bereits ein Jahr vorher war ihm Pfarrer Seitz im Alter von erst 48 Jahren im Tod vorausgegangen. Der Pfarrer von Wachenzell hatte aber noch verfolgen können, wie seine Vision Wirklichkeit wurde. 1921 gab es im Bistum Eichstätt bereits 50 Stationen für ambulante Krankenpflege. In Seitz Todesjahr hatten bereits 90 Pfarreien im Bistum einen Caritasausschuss gegründet. 

Gabi Gess/vb, Kirchenzeitung Nr. 3 vom 21. Januar 2018

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